Geplanter Mobilitätshof: Fachbehörden sehen keine Gründe gegen Beginn eines Plan-Verfahrens
Der Ausschuss „Planen und Bauen“ stellt dem Vorhabenträger für den möglichen Bau eines Mobilitätshofes an der Auffahrt zur A46 „den Beginn der planungsrechtlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes in Aussicht“. Dies heißt allerdings nicht, dass definitiv gebaut werden kann. Auch wenn in einem frühzeitigen Behördentermin „keine planungs- und umweltrelevanten Bedenken vorgebracht“ wurden – so die Zusammenfassung in der Ratsvorlage – so seien im Rahmen der gesetzlichen Verfahren noch Ausschlussgründe möglich, wie Fachbereichsleiter Hubertus Schulte von der Stadtverwaltung erklärte.
Damit ging Schulte auch auf eine Anmerkung seitens der SPD ein, die sich unsicher zeigte, ob Umweltbelange ausreichend betrachtet worden seien. Der frühzeitige Termin ersetze nicht die planungs- und baurechtlichen Verfahren, die nun folgen könnten. Ob und in welcher Weise der geplante Mobilitätshof tatsächlich umgesetzt werden könne, müssten diese gesetzlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans zeigen.
Vorhabenträger müsste Planungskosten tragen
Wie die Mehrheit der Ausschussmitglieder entschied, könnte nun ein Planverfahren eingeleitet werden. Allerdings muss sich der Vorhabenträger zunächst im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages dazu bereiterklären, alle mit der Planung verbundenen Kosten zu übernehmen.
Der private Vorhabenträger möchte auf dem 1,5 Hektar großen Grundstück eine Tankstelle sowie Stellplätze für Lkw schaffen. Der Termin mit den betroffenen Fachbehörden diente nun dazu, die Rahmenbedingungen für die planerische Zulässigkeit des Vorhabens zu ermitteln. Konkrete Beschlüsse über die Einleitung der planungs- und baurechtlichen Verfahren sollen nun im Ausschuss Planen und Bauen getroffen werden, sobald der städtebauliche Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt Olsberg unterzeichnet ist.
In der Ausschusssitzung teilte Hubertus Schulte mit, dass der Umweltverein VUNH nicht zu dem frühzeitigen Behördentermin geladen war, da man diesen nach Rechtsauffassung der Verwaltung nicht als Träger öffentlicher Belange einstufe.
Zu vielen lokalpolitischen Themen findet ihr übrigens weitergehende Unterlagen im Ratsinformation der Stadt Olsberg. Wie ihr zu den Vorlagen etc. kommt, könnt ihr HIER NACHLESEN.