Wie fast alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Stadt Olsberg eine Hundesteuer. Sie beträgt zurzeit 80 Euro pro Hund und Jahr; Besitzer von zwei oder mehr Vierbeinern zahlen entsprechend mehr. Allerdings musste die Stadtverwaltung in der zurückliegenden Zeit feststellen, dass nicht alle Halter der rechtlichen Verpflichtung nachgekommen sind, ihren Hund anzumelden. Untersuchungen in anderen Städten belegen sogar, dass ein hoher Prozentsatz der Hundehalter ihre Meldepflicht nicht erfüllt.
Externe Firma führt Befragung durch
Die Hundebestandsaufnahme soll nun dazu beitragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Hunde halten, steuerlich gleich behandelt werden. Dabei wird die beauftragte Firma durch eine Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Um sich ausweisen zu können, besitzen die Mitarbeiter dieses Unternehmens eine Legitimation mit einem Dienstsiegel der Stadt Olsberg, die gut sichtbar an der Kleidung getragen wird. Alle Belange des Datenschutzes werden selbstverständlich berücksichtigt.
Für den Fall, dass die Prüfer nicht gemeldete Vierbeiner feststellen, kann es für deren Halter teuer werden: Eine rückwirkende Besteuerung ist ebenso möglich wie ein Bußgeld von der Stadt Olsberg, da die Betroffenen ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Die Stadt Olsberg appelliert deshalb an alle Hundebesitzer, vorsorglich zu prüfen, ob ihr Vierbeiner ordnungsgemäß angemeldet ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, können – um Probleme bei der Erfassung zu vermeiden – Halter ihre Tiere noch kurzfristig bei der Stadt Olsberg nachmelden. Ansprechpartnerin bei der Stadt Olsberg für weitere Informationen und Anmeldungen ist Anja Westphal, Tel. 02962 982-263.