Die Aufgabe ist ebenso verantwortungsvoll wie vielseitig: Schöffinnen und Schöffen wirken als Vertreter des Volkes daran mit, in Strafsachen vor Gericht Recht zu sprechen. Damit nehmen sie eine Aufgabe wahr, die sogar im Gesetz verankert ist. Nun werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Stadt Olsberg sucht deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich dem Schöffenamt am Amtsgericht Brilon, dem Landgericht Arnsberg oder dem Jugendschöffengericht stellen möchten. Wichtig für die Aufgabe als Schöffin oder Schöffe ist dabei nicht in erster Linie juristisches Wissen, sondern soziale Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit Menschen.
„Schöffen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, so Udo Dünnebacke von der Stadtverwaltung Olsberg. Von Bedeutung seien deshalb vor allem Lebenserfahrung und Menschenkenntnis - zum Beispiel aus dem Berufsleben oder aus gesellschaftlichem Engagement. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten über Er-fahrung in der Jugenderziehung verfügen. Hauptaufgabe von Schöffen: „Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen - zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder eben nicht“, erläutert Udo Dünnebacke.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt dabei Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und eine gesundheitliche Eignung. Udo Dünnebacke: „Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.“ Objektivität und Unvoreingenommenheit sind ebenso notwendig - auch in schwierigen Situationen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Olsberg wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wichtig: Der Stadtrat soll doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Das bedeutet, dass nicht jeder Bewerber oder jede Bewerberin „zum Zuge“ kommen kann. Weitere Informationen gibt es auch unter www.schoeffenwahl.de im Internet.
Interessierte, die bereit sind, an der Wahl der Schöffen teilzunehmen, können sich bis spätestens 9. März bei der Stadt Olsberg, Udo Dünnebacke, Tel. 02962/982-204, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.