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Die Veränderungen sind im Vergleich zu unserem letzten Dashboard vom 13.7.2021 angegeben.Wir sind aus der kleinen Sommerpause zurück und nehmen die regelmäßigen Corona-Meldungen wieder ins Programm. Nach dem Wochenende meldet der Hochsauerlandkreis mit Stand von Montag, 26. Juli 2021 (Stand 9 Uhr), 12 Neuinfizierte und 4 Genesene. Die 7-Tages-Inzidenz beträgt 11,5 (Stand 26. Juli, 0 Uhr). Bitte beachtet, dass sich das Land NRW nun wieder in der Inzidenzstufe 1 befindet und damit einige Lockerungen wieder zurückgenommen wurden. Im HSK gibt es aktuell 38 Infizierte. Stationär werden 3 Personen behandelt. Die Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden:


Arnsberg (4), Bestwig (2), Brilon (8), Eslohe (0), Hallenberg (0), Marsberg (5), Medebach (0), Meschede (8), Olsberg (0), Schmallenberg (2), Sundern (8) und Winterberg (1).

Im Hochsauerlandkreis ist mittlerweile mehr als die Hälfte der Bevölkerung vollständig geimpft. Unsere Zahlen enthalten nicht die IMpfzahlen der Privatärzte, Werksärzte und Krankenhäuser, so dass die tatsächliche Quote noch etwas höher sein kann. Gering ist die Impfquote bei den unter 18-jährigen - teils natürlich aufgrund der fehlenden STIKO-Empfehlung und mangels Impfstoff für Kinder.

Im Impfzentrum wird weiterhin ohne Termin geimpft.

Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

  • Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

  • Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.

  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.


Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen der jeweiligen Inzidenzstufen findet ihr HIER.