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dashboard hsk biggeonline 211224Vor den Feiertagen ein kurzes Corona-Update mit Blick auf die aktuellen Zahlen sowie die neue Coronaschutzverordnung, die ab dem 28. Dezember auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte bringen wird. Am Donnerstag gabe es im Vergleich zum Mittwoch 54 Neuinfizierte und 80 Genesene sowie einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit Corona. Heute sind es im Vergleich zum Donnerstag 75 neue Fälle, 59 Genesen und 3 Todesfälle. Insgesamt gab es im HSK 14.730 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie. Es gibt derzeit 600 Infizierte. Die Inzidenz im HSK ist leicht auf 130,11 gestiegen. Gestern ist die Omikron-Virusvariante erstmals im Hochsauerlandkreis nachgewiesen worden. Betroffen sind zwei Jugendliche einer Schulklasse aus Meschede, die Gast einer Geburtstagsfeier waren. Da die weiteren Gäste der Geburtstagsfeier ebenfalls aus dieser Schulklasse stammen, musste das Kreisgesundheitsamt für die gesamte Klasse eine Quarantäne aussprechen.


Die Besonderheit bei Omikron ist, dass auch für Geimpfte und Genesene nach den RKI-Vorgaben eine 14-tägige Quarantäne ausgesprochen wird. Eine Freitestung ist nicht möglich, so der HSK. Insgesamt mussten deshalb bislang 46 Personen in Quarantäne geschickt werden. Das Gesundheitsamt rechnet in den nächsten Tagen mit weiteren Fällen der Omikron-Virusvariante und mit entsprechenden Quarantänen.

Neue Coronaschutzverordnung ab 28. Dezember 2021

coronaschvo 211228"Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Dienstag, 28. Dezember 2021, weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen", kündigt das Land NRW eine aktualisierte Coronaschutzverordnung an.

Mit der Änderung der Verordnung werden nun Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind.

Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt.

„Das Land handelt schnell und setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz um. Ich bin mir bewusst, dass viele Menschen, die solidarisch waren und sich frühzeitig haben impfen lassen, nicht glücklich sind, dass nun zum Jahresende wieder Einschränkungen auf sie zukommen. Ich bedanke mich bereits jetzt für ihr Verständnis. Klar ist, dass wir nur mit Kontaktbeschränkungen allein einer wahrscheinlichen Omikron-Welle nicht erfolgreich werden begegnen können. Wir müssen die Auffrischungsimpfungen weiter vorantreiben und die nach wie vor zu große Impflücke schließen. Mein Appell lautet daher: Wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte schnellstmöglich impfen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Auch der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für Nordrhein-Westfalen übernommen. Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Maskenpflichten und 2Gplus-Regel für den Freizeitbereich

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt.

Insgesamt sind 73,8 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 38 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird.

Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen.

Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Insbesondere die Weihnachtsfeiertage sollten verantwortungsbewusst begangen werden. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die Corona-Schutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen weiterhin bis zum 12. Januar 2022. Ihr findet sie HIER.


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