An den Schulen in Nordrhein-Westfalen werden sich ab kommenden Montag, 28. Februar 2021, die Corona-Testverfahren ändern. Das wurde zum Ende der letzten Woche vom Schulministerium angekündigt. Zum einen wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen aufgehoben, d.h. für geimpfte oder genesene Personen. Zukünftig müssen nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind ("3G"). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen, heißt es in der Schulmail des Landes NRW. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.
Testungen von Lehrkräften und weiteren Beschäftigten
Auch die Pflicht zur (häuslichen) Durchführung von wöchentlich drei Antigen-Selbsttests für Lehrkräfte sowie weitere Beschäftigte, die immunisiert sind, fällt damit weg. Unberührt davon bleibt die im Bundes-Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung aller nicht immunisierten Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten, an Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder alternativ den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.
Geändertes Testverfahren an Grundschulen - keine Pooltests mehr
Weiterhin wird das Testverfahren an Grundschulen geändert: Aufgrund der Situation in den Laboren könne nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, so das Schulministerium. Ab Montag, 28. Februar 2022, sollen nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich - d.h. einmal mehr als im Rahmen der Pooltests - außerhalb der Schule einen Antigen-Selbsttest durchführen. Dies bedeutet, dass in der Regel zu Hause getestet wird.
Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Bitte beachtet dazu gegebenenfalls die jeweiligen Hinweise der Schulen.
Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbst testen müssen. Die Tests können auch schon am Vorabend stattfinden. Die Eltern sollen einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens versichern und ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mitgeben. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Grundschulen an die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern verteilt.
Bitte beachtet, wie oben bereits angemerkt, im Detail die Hinweise der jeweiligen Schulen zum genauen Verfahren.
Schulmail zum Nachlesen
Die Schulmail haben wir hier verkürzt wiedergegeben. Falls ihr sie im Detail nachlesen möchtet, findet ihr sie HIER.