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Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde bis zum 28. Juli 2022 verlängert.Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde unverändert verlängert. Sie gilt nun bis zum 29. Juli 2022. Auch die Test- und Quarantäneverordnung wurde ohne Änderungen verlängert. Allerdings hat der Bund die Regelungen für die Bürgertestungen geändert, so dass nicht mehr alle Tests komplett kostenfrei sind. Zunächst die aktuellen NRW-Regelungen im Überblick:

 

  • Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
     
  • Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
     
  • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
     
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. Ausnahmen kann es für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.
     
  • In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

 
Die Test- und Quarantäneverordnung konnte ebenfalls ohne Änderungen verlängert werden, da die Möglichkeit zur Freitestung nach wie vor kostenfrei  bleibt.

Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung könnt ihr HIER HERUNTERLADEN.

Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes - 3 Euro Zuzahlung zu bestimmten Tests

Da das Bundesgesundheitsministerium zudem die Coronavirus-Testverordnung am 29. Juni 2022 neu gefasst hat, gelten bundesweit seit dem 30. Juni 2022 die neuen Regelungen bei Bürgertestungen.

Dabei sind kostenlose Bürgertestungen ab dem 30. Juni 2022 auch in Nordrhein-Westfalen gemäß der Bundesregelung auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Diesbezüglich sind die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html zu beachten. Darauf weist das Land NRW hin.


Unsere Informationen sind immer sorgfältig recherchiert, jedoch können wir keine Gewähr dafür übernehmen. Maßgebend sind immer die offziellen behördlichen Regelungen.

Quelle: Land.NRW, MAGS NRW