Zum 23. Dezember 2022 wurde die Coronaschutzverordnung des Landes NRW angepasst. Für Besucherinnen und Besucher ist ein an dem Tag des Besuchs durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Im Zweifel kann die Einrichtung Besucher vor Ort verpflichten, einen Test durchzuführen. Die neue Coronaschutzverordnung mit den markierten Änderungen könnt findet ihr HIER.
Unsere Informationen sind immer sorgfältig recherchiert. Jedoch können wir keine Gewähr für diese Informationen übernehmen. Bitte beachtet auch, dass sich Regelungen auch kurzfristig ändern könnten und informiert euch ggf. jeweils aktuell über die geltenden Regeln.