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wappen nrwIm Zusammenhang mit dem Auslaufen der meisten Corona-Regeln zum 1. Februar 2023 (wir berichteten) ändert sich auch in den Schulen das ein oder andere. Darauf wies nun NRW-Schulministerin Dorothee Feller in einem Elternbrief hin: Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden - bis die Bestände aufgebraucht sind. In den Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich würde niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern und Erziehungsberechtigten könnten weiterhin eigenverantwortlich entscheiden.


Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können. An den Schulen gelten im Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln.

Es gelte weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Hier vertrat die Ministerin auf die Eigenverantwortung der Eltern und geht davon aus, dass Kinder nur gesund die Schule besuchen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).

Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehörten zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben (Infos hier).

Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales würden die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, sei man ederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben. Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden weiterhin aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt.

"Der nun gewählte Schritt hin zu einer gelebten Normalität im Schulalltag ist vor dem Hintergrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen konsequent und trägt für alle am Schulleben Beteiligten zu einem verantwortungsvollen Schulalltag bei. Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement in dieser für die gesamte Gesellschaft sehr fordernden Zeit und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute", so die Ministerin in ihrem Schreiben.