Die Polizei im HSK erinnert an die Winterreifenpflicht. Auch wenn der § 2 der StVO nicht eindeutig Winterreifen vorschreibt, so besagt er doch, dass die für winterliche Straßenverhältnisse geeigneten Reifen aufgezogen sein sollen – das sind derzeit im HSK ausschließlich Winterreifen. Also: Wer bei Matsch, Schnee oder Eis auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss Winterreifen montiert haben.
Wer auf alle Hinweise pfeift, auf die Winterreifen verzichtet und deswegen z. B. an Steigungen im Hochsauerland liegen bleibt und für Behinderungen sorgt, muss mit Bußgeldern bis zu 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
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