Viele Millionen Arbeitnehmer sind von einer nachträglichen Gesetzesänderung (Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung) aus dem Jahr 2003 betroffen, auf deren Grundlage die Krankenkassen bei Zuteilung nun doch Sozialversicherungsbeiträge geltend machen. In Hofheim am Taunus gründeten Mitte Oktober 2015 mehr als vierzig von ihnen den Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“, um ihre Interessen gegenüber den Parteien und Sozialgerichten besser vertreten zu können. Zuvor waren sie in einer eher losen Interessengemeinschaft organisiert, die aufgrund der vielen hundert Neuzugänge in diesem Jahr auf über 750 Mitglieder angewachsen war und damit an ihre Grenzen stieß. Zum Vorsitzenden des siebenköpfigen Vorstands wurde der Bigger Gerhard Kieseheuer gewählt.
In den vier Arbeitsgemeinschaften „Altersvorsorge“, „Politik“, „Klagen“ sowie „Presse- und Medienarbeit“ wird der Verein zukünftig seine Kräfte bündeln und verstärkt Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Gerhard Kieseheuer zur Vereinsgründung: „Sechseinhalb Millionen Direktversicherte potenzieren sich über Familienangehörige, Verwandte und Bekannte zu einem riesigen Wählerpotenzial. Wir wollen mit unseren Aktionen und Aktivitäten diese Menschen erreichen und mit ihnen zusammen für ihr Recht kämpfen. Es kann nicht sein, dass die Politik durch ein höchst fragwürdiges Gesetz das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge zerstört, nur um Engpässe in den Sozialversicherungskassen zu stopfen, die den Versicherten seit 2004 jedes Jahr rund 2,5 Milliarden Euro kosten. Gleichzeitig werden Politiker aller Parteien nicht müde, die Menschen aufzufordern, fürs Alter vorzusorgen. Diesen Widerspruch verstehen viele nicht mehr, denn angesichts sinkender Altersrenten werden zunehmend mehr Rentnerinnen und Rentner im Alter vor großen finanziellen Herausforderungen stehen.“
Der Verein betreibt unter der Adresse www.dvg-ev.org eine eigene Homepage und informiert hier über Neuigkeiten und geplante Aktionen und lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Kontaktaufnahme ein.