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Aktuelles aus dem Rathaus. Symbolfoto: bigge-onlineMehr zeitlichen Spielraum bekommen Bauwillige in der Stadt Olsberg. Der Rat der Stadt Olsberg gab in seiner vergangenen Sitzung grünes Licht für eine Neufassung der Richtlinie zur Zuteilung von Wohnbaugrundstücken. Sie gilt ab sofort für alle bereits abgewickelten Verkäufe sowie alle zukünftigen Grundstückskaufverträge für städtische Wohnbaugrundstücke. Die wichtigste Änderung ist, dass mit der Errichtung des Bauvorhabens innerhalb von drei anstelle von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen ist.


Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die Frist zweimalig um jeweils ein Jahr auf Antrag verlängern zu lassen. Über den Antrag auf Verlängerung der Baufrist entscheidet der Bürgermeister.

Grund dafür sind die erheblich gestiegenen Kosten für den Hausbau. Die Materialpreise betrifft das ebenso wie Energiepreise und Finanzierungskosten. Die CDU-Fraktion hatte den Antrag auf Verlängerung der Bauverpflichtung gestellt, weil der Bau eines Einfamilienhauses für viele Normalverdiener kaum mehr realisierbar sei. Die Stadtverwaltung schloss sich deren Auffassung an - diese Anpassung sei erforderlich und sinnvoll. Denn es sei nicht Ziel der Stadt Olsberg, bereits verkaufte städtische Baugrundstücke aufgrund einer verstrichenen 2-jährigen Baufrist wieder zurückzunehmen.

Nehmen Käuferinnen oder Käufer die zweimalige Verlängerungsoption der Baufrist in Anspruch, haben sie nun insgesamt fünf Jahre nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages Zeit, mit dem Bauvorhaben zu beginnen. Durch diesen zusätzlichen zeitlichen Puffer wird es den Bauwilligen oftmals ermöglicht werden, das Bauvorhaben trotz der schwierigen Rahmenbedingungen doch noch umzusetzen.

Der Rat der Stadt Olsberg stimmte mit großer Mehrheit für diese Änderung.