Die Gebühren für die Nutzung des Städtischen Friedhofs Bigge-Olsberg sollen bis zum Jahr 2020 stabil bleiben. Dafür sprachen sich jetzt einstimmig die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen in ihrer jüngsten Sitzung aus. Eine endgültige Entscheidung muss nun der Olsberger Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Juli 2017, treffen. Sollte auch der Rat diesem Vorschlag der Stadtverwaltung zustimmen, würde dies bedeuten, dass es bis Ende 2020 keine Kostensteigerungen für die Abgabe oder Verlängerung von Grabflächen sowie die Nutzung von Friedhofskapelle und Leichenhalle auf dem Städtischen Friedhof Bigge-Olsberg geben wird.
Hintergrund: Die Zahl der Bestattungen, die auf dem diesem Friedhof durchgeführt werden, ist seit einigen Jahren stabil. Da zudem die bisherigen Gebühren die laufenden Bewirtschaftungskosten decken, besteht nach Ansicht der Stadtverwaltung keine Notwendigkeit, die Gebührensätze zu ändern. Allerdings: Den Wandel der Bestattungsformen spürt man auch in der Stadt Olsberg. Der Trend geht zu einer „pflegeleichten“ Bestattungsform ohne oder mit nur wenigen weiteren Verpflichtungen - zum Beispiel in Form einer kleinen Urnengrabstätte. Dem gegenüber hat sich der Erwerb von Nutzungsrechten an zweistelligen Sarg-Wahlgräbern oder einem Sarg-Reihengrab seit 2005 nahezu halbiert. Stabil sind dagegen die Verlängerungen von Nutzungsrechten an zwei- oder dreistelligen Sarg-Wahlgräbern.
Seit dem Jahr 2010 gebe es im Durchschnitt 50 Neuerwerbungen sowie 37 Verlängerungen - und damit eine so genannte „Gesamtfallzahl“ von 87 Bestattungen. Dies sei ein stabiler Wert - allerdings mit einer Verschiebung hin zu pflegefreien oder -armen Bestattungsformen. Ebenso hat sich die Nutzung von Friedhofskapelle und Leichenhalle „unterm Strich“ kaum verändert. Lediglich die Belegungszeiten werden tendenziell kürzer. Auch das finanzielle Fundament des städtischen Friedhofs Bigge-Olsberg zeigt sich stabil. Nach der Anpassung der Gebührensätze im Jahr 2014 und dem Abbau von Altfehlbeträgen werden die jährlichen Ausgaben für den Friedhof - im Schnitt rund 105.500 Euro - laut neuester Gebührenkalkulation auch in den kommenden Jahren durch die Einnahmen gedeckt.
Zudem kam es insbesondere in den Jahren 2014 und 2016 zu geringeren Ausgaben für Winterdienst und Abfallbeseitigung. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, die Gebührensätze für Abgabe oder Verlängerung von Grabflächen und die Nutzung von Friedhofskapelle und Leichenhalle für den Kalkulationszeitraum bis 2020 unverändert zu belassen. Die Sitzung des Stadtrates beginnt am Donnerstag, 6. Juli, um 17 Uhr im Rathaus und ist öffentlich.