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logo stadt 2017 350Die Kosten steigen, dennoch werden die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Olsberg für 2020 nur moderat angehoben: 1,20 Euro muss der durchschnittliche Haushalt im Monat mehr bezahlen. Der Stadtrat gab dafür in seiner letzten Sitzung grünes Licht für folgende Anpassungen: Die Restabfalltonne verteuert sich bei 120 Litern um 3,60 Euro, bei 240 Litern um 7,20 Euro je Gefäß und Jahr. Die Biotonne erhöht sich insgesamt bei 120 Litern um 2,40 Euro und bei 240 Litern um 4,80 Euro je Jahr. Die Leerung der Altpapiertonne kostet insgesamt 2,40 Euro je Jahr mehr. Bei einem Haushalt mit je einer 240-Liter-Tonne wären das 14,40 Euro im Jahr, entsprechend 1,20 Euro jeden Monat. Die Gebühren für 2020 sehen so aus: Die Kosten betragen beim Restmüll 65,20 Euro für eine 80-Liter-Tonne, 97,80 Euro für eine 120-Liter-Tonne und 195,60 Euro für eine 240-Liter-Tonne. Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter werden 45 Euro fällig, bei 240 Litern sind es 90 Euro. Die Leerung der Altpapiertonne kostet 24 Euro.

logo stadt 2017 350Stabile Steuersätze für die Bürgerinnen und Bürger, das Ziel, ab 2022 wieder ausgeglichene Haushalte vorzulegen und gezielte Impulse, die trotz konsequenten Sparens weiter möglich bleiben sollen: Bürgermeister Wolfgang Fischer hat jetzt den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 eingebracht. Und der weist im Ergebnisplan „unterm Strich“ wieder einen Überschuss von knapp 230.000 Euro aus. In dem Zahlenwerk von Kämmerer Stefan Kotthoff stehen im Ergebnisplan Aufwendungen in Höhe von 39,96 Mio. Euro Erträge von 40,19 Mio. Euro gegenüber.

logo stadt 2017 350Was kann die Stadt Olsberg tun, um auf lokaler Ebene das Klima zu schützen? - Antworten auf diese und andere Fragen soll in den kommenden Monaten der neue Klimabeirat der Stadt Olsberg erarbeiten. In seiner jüngsten Sitzung hatte der Olsberger Stadtrat beschlossen, einen Klimabeirat ins Leben zu rufen. Jetzt hat das Gremium unter dem Vorsitz von Bürgermeister Wolfgang Fischer erstmals getagt. Besetzt ist der Klimabeirat jeweils mit zwei Vertretern aus den Ratsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Ziel solle es nicht sein, Fragen der „großen Politik“ zu diskutieren, unterstrich Wolfgang Fischer - es gehe um konkrete Maßnahmen vor Ort: „Wir müssen uns auf das konzentrieren, was in Olsberg machbar ist.“ Was das sein könnte, haben die Mitglieder des Klimabeirates in ihrer ersten Sitzung bereits grob umrissen:

logo stadt 2017 350Die Sekundarschule Olsberg-Bestwig wird zum kommenden Schuljahr 2020/21 nur an einem Standort neue Klassen für angehende Fünftklässler und -klässlerinnen bilden. Darauf haben sich die Stadt Olsberg und die Gemeinde Bestwig verständigt. Am Bestwiger Teilstandort im Franz-Hoffmeister-Schulzentrum werden keine neuen Eingangsklassen gebildet. Weil die Schülerzahlen insgesamt zurückgehen und das Anmeldeverhalten der Eltern einen Trend zu Gymnasien und benachbarten Realschulen erkennen lässt, erscheint es den beiden Kommunen als wenig realistisch, die gesetzlich geforderten Anmeldezahlen für eine Sekundarschule mit Haupt- und Teilstandort zu erreichen. Das NRW-Schulrecht sieht vor, dass an Sekundarschulen ein Hauptstandort mindestens dreizügig, ein Teilstandort mindestens zweizügig geführt werden soll. Im laufenden Schuljahr konnten diese Voraussetzungen nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg erreicht werden:

logo stadt 2017 350Das Verfahren geht weiter - die Einschätzung der Stadt Olsberg bleibt: Im Genehmigungsverfahren für einen Windpark mit vier Anlagen auf dem Heidkopf hält die Stadt Olsberg an ihrer schon vor zwei Jahren getroffenen Entscheidung fest, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Das haben jetzt die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen entschieden. Nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg setzt der Hochsauerlandkreis allerdings derzeit das Genehmigungsverfahren für die vier Windräder fort, die ein privater Investor am Heidkopf beantragt hatte. Ein Bestandteil des Verfahrens war dabei auch eine erneute Anfrage des HSK zum gemeindlichen Einvernehmen der Stadt Olsberg. „Auch bei offensichtlicher Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans kann der HSK nicht ohne eine erneute Beteiligung der Gemeinde das nicht erteilte Einvernehmen ersetzen“, so Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung.