Lärmschutzmaßnahmen für Antfeld: Reduzierung von Höchstgeschwindigkeiten rückt in den Fokus
Lärmaktionsplan hat keine rechtliche Bindungswirkung
Dort gab es Informationen über vorläufige Ergebnisse der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung von ersten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan. Denn: Entscheidend ist am Ende, was nach Straßenverkehrsrecht sicher umsetzbar ist. Das, was im Lärmaktionsplan vorgeschlagen wird, muss dazu nicht zwingend deckungsgleich sein: „Der Lärmaktionsplan hat keine rechtliche Bindungswirkung.“ Ein Beispiel: Methoden zur Berechnung der Lärmbelastung im Lärmaktionsplan unterscheiden sich von den Vorgaben des Straßenverkehrsrechts. „Das Thema ist überhaupt nicht einfach“, bekannte Bürgermeister Wolfgang Fischer – mit Blick auf die Vorläufigkeit der Ergebnisse sei es „aber auch noch nicht abgeschlossen.“
Ortsschilder können nicht umgestellt werden
Allerdings zeichnet sich ab, dass manche Vorschläge in der Antfelder Ortsdurchfahrt eher nicht umsetzbar sind – weil eben die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Zum Beispiel ein neuer Standort für die Ortseingangstafeln, um „Raser“ stärker sanktionieren zu können – diese Idee kam in der politischen Diskussion auf. Solche Tafeln sind ein Zeichen nach der Straßenverkehrsordnung. Und Voraussetzung dafür ist der Beginn einer geschlossenen Bebauung – in Antfeld sei das nicht der Fall, da es außerhalb der jetzigen Ortsgrenzen nur vereinzelte Häuser gebe.
Auch für ein Überholverbot fehlen die Voraussetzungen – Überholen sei bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kaum möglich, ohne diese – verbotenerweise – zu überschreiten. Ebenso dürfte ein nächtliches Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ausscheiden – Bundesstraßen seien auch für den Fern- und Schwerlastverkehr vorgesehen; zudem würde ein – theoretisches – nächtliches Fahrverbot zu einer verschlechterten Gesamtbilanz führen, weil erhebliche Umwege und ein Ausweichen auf Kreisstraße nötig wären. Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde: „Die Anordnung eines nächtlichen Fahrverbots für LKW wäre damit insgesamt nicht rechtmäßig und kann deshalb nicht erfolgen.“
Antfelder enttäuscht
Diese Erkenntnisse seien „ganz schön enttäuschend“, brachte es Ratsmitglied Jochen Siedhoff (CDU) auf den Punkt: „Die Antfelder Bevölkerung ist den krank machenden Lärm leid und erwartet eine zügige Bearbeitung.“ Jochen Siedhoff machte auf die Anschaffung von so genannten Lärm-Displays aufmerksam, die besonders laute Verkehrsteilnehmer auf die Geräusch-Emissionen hinweisen – die Stadtverwaltung will das Thema nun prüfen.
Verkehrsrechtliche Prüfung läuft
Die Stadtverwaltung wies zudem darauf hin, dass die straßenverkehrsrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Die derzeitigen Lärmberechnungen, die für mögliche Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Grundlage bilden könnten, sollen noch im Herbst vorliegen. Schon in der Ratssitzung am 10. Oktober könnten dann Lärmschutzmaßnahmen für die Menschen in Antfeld wieder Thema im Olsberger Stadtrat werden.