Linienbestimmungsverfahren B7n: Offenlage der Unterlagen startet
Schriftliche Einwendungen bis 27.06.2025 möglich
Die Offenlage startet nun am Montag, 28. April 2025. Ab diesem Tag bis einschließlich zum 27. Mai 2025 werden die Unterlagen auf der Seite des Fernstraßenbundesamtes und dem UVP-Portal des Bundes digital veröffentlicht sowie analog in den jeweiligen Rathäusern ausliegen, damit die betroffene Öffentlichkeit sie einsehen kann. Bis einschließlich zum 27. Juni 2025 können schriftliche Einwendungen vorgebracht werden.
Über die Linienfindung bestätigt der Bund den geplanten Streckenverlauf
Der Neubau der B7n ist Bestandteil des Netzkonzeptes zur Stärkung und Erschließung des Hochsauerlandes mit Anbindung an die A445 bei Wickede und die A44 und A33 bei Bad Wünnenberg und vom Deutschen Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf verabschiedet. Damit besteht für den Landesbetrieb Straßenbau NRW das Planungsrecht.
Die B7n befindet sich derzeit in der Linienfindung. Dieses Verfahren bestätigt dem Vorhabenträger, und damit Straßen.NRW, den geplanten Streckenverlauf im Namen der Bundesrepublik Deutschland. Zu den dafür nötigen Unterlagen gehört, neben dem straßenbautechnischen Entwurf und der Verkehrsuntersuchung, die Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), um möglichst konfliktarme Bereiche ermitteln zu können. Diese wird gemäß §§ 18 ff. UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) ebenso wie alle Planunterlagen inklusive Zeichnungen und Erläuterungen ab dem 28. April online und analog einsehbar sein.
Die Karte zeigt die Vorzugsvariante, mit der Straßen.NRW in das Linienbestimmungsverfahren einsteigt. Karte: Straßen.NRW
B7n über rund 12 Kilometer als „2-1-Querschnitt“ geplant
Straßen.NRW plant den Neubau der B7n ab dem Ende der A46 in Nuttlar bis nordöstlich Brilon zur B480. Sie ist grundsätzlich als ein sogenannter „2+1-Querschnitt“ konzipiert. Das bedeutet, dass den Verkehrsteilnehmern im Wechsel zwei Fahrstreifen zum sicheren Überholen zur Verfügung stehen werden. Die Länge der Neubaustrecke beträgt ca. 11 – 12 km. Sie wird westlich von Brilon (RLG Busdepot) über eine Verbindungsrampe mit der tieferliegenden B7 „alt“ verknüpft. Weitere Verknüpfungen mit dem untergeordneten Verkehrsnetz sind am „Mühlenweg“ und an der „Scharfenberger Straße“ vorgesehen.
Im Rahmen der Vorplanung wurden zahlreiche Trassenvarianten entwickelt; betrachtet wurden sowohl von der Niederlassung des Landesbetriebes Straßen NRW entwickelte Varianten als auch weitere Varianten aus Vorschlägen der Bevölkerung und der Politik. Vorzugsvariante ist die Variante 1-2b-7-5/6, die sowohl umweltfachlich als auch wirtschaftlich als beste Variante abschneidet.
Das Linienbestimmungsverfahren bringt eine vorbereitende Grundentscheidung, die allein verwaltungsinterne Bedeutung hat – als verbindliche Grundlage für die nachfolgenden Planungen. Die betroffene Öffentlichkeit kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich 27. Juni 2025, bei einer der drei betroffenen Kommunen, in denen die Unterlagen ausliegen, Einwendungen vorbringen. Äußerungen und Stellungnahmen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens sind schriftlich zu erheben.
Nachfolgend die Termine und Orte zur Einsicht der Unterlagen in den Kommunen:
Stadt Brilon, Nebengebäude Strackestraße 2: Mo-Do 8:30 – 12:30 Uhr, Mo bis Mi 14 – 15:30 Uhr, Do 14-17:30 Uhr, Fr 8:30 – 13 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung). Für einen barrierefreien Zugang ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter 02961 794- 430 oder -433 erforderlich.
Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, 2. OG, vor Zimmer 208: Mo bis Do 8 – 12 Uhr, Di 13:30 bis 16 Uhr, Do 13:30 – 18 Uhr, Fr 7:30 bis 13 Uhr (ohne Terminvereinbarung).
Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, Raum 2.25: Mo – Do: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Mo und Di 14 bis 16 Uhr, Do 14 bis 18 Uhr, Fr 8:30 Uhr bis 13 Uhr. Die Gemeinde bittet um eine Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 02904 987- 158 oder -159 oder -155.
Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift, stehen zu verschiedenen Zeiten in den Kommunen für Erläuterungen zur Verfügung. Hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0291 298-164 oder -162 erforderlich. Die genauen Anwesenheitszeiten stehen in der jeweiligen Bekanntmachung oder können unter den genannten Telefonnummern erfragt werden.
Digital sind die Unterlagen ab dem 28. April 2025 auf dieser Seite einsehbar:
– www.fba.bund.de
– Internetportal des Bundes (www.uvp-portal.de)
Zusätzlich stehen die Unterlagen auf dem UVP-Portal der Bundesländer (www.uvp-verbund.de), dem Beteiligungsportal NRW (www.beteiligung.nrw.de) und der Internetseite der B-7n-Maßnahme (www.b7n.nrw.de).