Petition der Caritas-Werkstatträte NRW zum Grundbetrag läuft noch bis 6. September
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Werkstatträte von Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen möchte das Thema im Bundestag persönlich vortragen. Dafür muss die Petition bis zum 6. September 2023 die Marke von 50.000 Unterschriften erreicht und bestenfalls überschritten haben.
Warum das Anliegen so wichtig ist? Unabhängig von ihrer Leistung, bekommen alle Werkstattbeschäftigten einen Grundbetrag, der aktuell auch von den Werkstätten erwirtschaftet werden muss. Er wurde in den vergangenen Jahren zwar in vier Stufen erhöht und so die Basis verbessert. Gleichzeitig sorgten die Krisen in der Welt aber für eine wesentlich schlechtere Einnahmensituation bei den Werkstätten und gestiegene Lebenshaltungskosten bei den Beschäftigten. Der finanzielle Spielraum der Werkstätten wurde immer geringer. Darum musste der so genannte Steigerungsbetrag, den sie auszahlen können, reduziert werden oder ganz entfallen.
Steigerungsbetrag ein großer Leistungsanreiz
„So können sich viele Werkstattbeschäftigte zusätzliche Kleinigkeiten nicht mehr leisten. Und einige haben sogar Schwierigkeiten, das Nötigste zu finanzieren“, erklärt Sonja Haase. Der Betrag errechnet sich nach einem Punktesystem. „Noch vor einigen Jahren gab es je nach Leistung der WfbM-Beschäftigten durchschnittlich rund 40 – 50 Euro Steigerungsbetrag pro Person im Monat. Heute sind es vielleicht noch 4 bis 5 Euro oder sogar gar nichts mehr. Zwei Brötchen und schon sind 4 Euro weg!“
Selbst wenn Beschäftige, die ausschließlich den Grundbetrag bekommen haben, heute sogar etwas mehr als zuvor ausbezahlt bekommen, gibt es noch ein ganz wichtiges Argument abseits der finanziellen Sorgen. „Der Steigerungsbetrag hat einen motiviert, sich noch einmal mehr anzustrengen und besonders viel zu machen. Manche fragen sich nun, wofür soll ich noch arbeiten und mich anstrengen? Es gab schon die ersten Anfragen, ob es dann nicht möglich wäre, weniger zu arbeiten. Dann brauchen wir als Werkstattrat echte Überredungskunst, um zu erklären, dass gar nicht zu arbeiten, überhaupt nicht gut für die Betroffenen ist, denen dann eine feste Tagesstruktur wegfällt.“
Gemeinsam mit Jürgen Kröger ist Sonja Haase auch Mitglied im NRW-weiten Gremium der LAG der Caritas-Werkstatträte. In deren Petition heißt es: „Bis die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Entgeltstudie abgeschlossen ist und ein neues Entgeltsystem beschlossen wird fordern wir: Die Finanzierung des Grundbetrages aus öffentlichen Mitteln. Wir fordern den Bund auf, schnellstmöglich eine Entscheidung hierzu zu treffen. Nur so kann wieder ein leistungsgerechter Steigerungsbetrag an die Werkstattbeschäftigten ausgezahlt werden.“
Jürgen Kröger könnte sich auch vorstellen, dass diese vorübergehend angeregte Lösung nach Abschluss der Entgeltverhandlungen bestehen bleibt. „Eine dauerhafte Übernahme des Grundbetrages vom Bund würde den Werkstätten mehr Luft ermöglichen. Das ist eigentlich schon eine ganz alte Idee, trotzdem hat es gedauert, bis wir diese Petition erkämpft haben. Wir mussten sie uns erkämpfen!“
Wichtige Fragen zum Unterzeichnen bei besonderen Beeinträchtigungen
Für die Teilnahme – ob online oder auf der Unterschriftenliste – gilt es, einiges zu beachten: Es müssen zuallererst die Fristen eingehalten werden: Bis zum 6. September bleibt online noch Zeit. Wer wegen seiner Behinderung nicht allein unterschreiben kann, der kann sich online beteiligen, denn hier darf man eine Assistenz bitten, bei der Unterschrift zu helfen.
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