Fläche des ehem. Fitnesstudios soll neu ausgewiesen werden
Derzeit ist die Fläche an der Talstraße (ehemaliges Fitnessstudio) im Bebauungsplan als so genannte „Sondergebietsfläche“ ausgewiesen – zulässig wären damit laut Planungsrecht hier Anlagen, die der sportlichen Betätigung und dem Kur- und Erholungswesen dienen. Nach Abschluss des Änderungsverfahrens soll an dieser Stelle eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte ausgewiesen sein.
Beschleunigtes Verfahren
Die Stadt Olsberg führt die Änderung des Baubauungsplans in einem so genannten „beschleunigten“ Verfahren“ durch – dies ist unter bestimmten Voraussetzungen im Bereich der Innenentwicklung möglich. Konkret bedeutet dies, dass es – anders als beim üblichen zweistufigen Verfahren – keine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gibt, sondern lediglich eine einmonatige Planauslegung mit Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Während der Auslegung des Änderungsentwurfes können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich ebenso zur Planung äußern.
Pläne ab 24. Oktober veröffentlicht
Die Plan-Unterlagen werden in der Zeit von 24. Oktober bis 27. November 2023 im Rathaus der Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausliegen. Digital können die Pläne auf der Homepage der Stadt Olsberg unter www.olsberg.de im Bereich „Bauen & Stadtentwicklung“ abgerufen werden. In der Unter-Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ findet sich auch ein Kontaktformular, mit dem bei Bedarf Stellungnahmen online an das Team der Stadtverwaltung übermittelt werden können.

Im Bereich der Markierung befindet sich das ehemalige Fitnessstudio, wo der neue Kindergarten entstehen soll. Luftbild: bigge-online